Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1963 - III C 152.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,3582
BVerwG, 27.06.1963 - III C 152.60 (https://dejure.org/1963,3582)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1963 - III C 152.60 (https://dejure.org/1963,3582)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1963 - III C 152.60 (https://dejure.org/1963,3582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,3582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung und Entschädigung eines Kriegssachschadens an Hausrat - Ehemann der verstorbenen Alleineigentümerin des verlorengegangenen Hausrats als unmittelbar Geschädigter - Erben des letztverstorbenen Ehegatten als Geschädigte - Anwaltszwang für den Vertreter der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1963 - III C 152.60
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung sind nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17/57 - (BVerfGE 11, 64 [BVerfG 04.05.1960 - 1 BvL 17/57]) nicht begründet.
  • BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60

    Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1963 - III C 152.60
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1961 - BVerwG Gr.Sen. 4.60 - (BVerwGE 12, 119) unterliegt der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds nicht dem Anwaltszwang (§ 67 Abs. 1 VwGO), da hier seine Beteiligung am Verfahren auf der ihm durch das Lastenausgleichsgesetz eingeräumten Stellung beruht (§ 322 LAG).
  • BVerwG, 05.03.1962 - Gr. Sen. 3.61

    Hausratentschädigung im Falle des Todes zweier Ehegatten - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1963 - III C 152.60
    Insoweit hat der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Beschluß vom 5. März 1962 - BVerwG Gr.Sen. 3.61 - (BVerwGE 14, 52 [BVerwG 05.03.1962 - Gr Sen - 3/61]) entschieden, daß bei Hausratverlusten von Ehegatten, die im Zeitpunkt der Schädigung im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und beide nach der Schädigung, aber vor dem 1. April 1952 gestorben sind, nur die Erben des Letztverstorbenen als Geschädigte im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes gelten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht