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BVerwG, 27.06.1963 - III C 152.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Feststellung und Entschädigung eines Kriegssachschadens an Hausrat - Ehemann der verstorbenen Alleineigentümerin des verlorengegangenen Hausrats als unmittelbar Geschädigter - Erben des letztverstorbenen Ehegatten als Geschädigte - Anwaltszwang für den Vertreter der ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 14.04.1960 - 6 K 206/59
- BVerwG, 27.06.1963 - III C 152.60
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57
Hausratentschädigung
Auszug aus BVerwG, 27.06.1963 - III C 152.60
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung sind nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17/57 - (BVerfGE 11, 64 [BVerfG 04.05.1960 - 1 BvL 17/57]) nicht begründet. - BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60
Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1963 - III C 152.60
Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1961 - BVerwG Gr.Sen. 4.60 - (BVerwGE 12, 119) unterliegt der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds nicht dem Anwaltszwang (§ 67 Abs. 1 VwGO), da hier seine Beteiligung am Verfahren auf der ihm durch das Lastenausgleichsgesetz eingeräumten Stellung beruht (§ 322 LAG). - BVerwG, 05.03.1962 - Gr. Sen. 3.61
Hausratentschädigung im Falle des Todes zweier Ehegatten - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1963 - III C 152.60
Insoweit hat der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Beschluß vom 5. März 1962 - BVerwG Gr.Sen. 3.61 - (BVerwGE 14, 52 [BVerwG 05.03.1962 - Gr Sen - 3/61]) entschieden, daß bei Hausratverlusten von Ehegatten, die im Zeitpunkt der Schädigung im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und beide nach der Schädigung, aber vor dem 1. April 1952 gestorben sind, nur die Erben des Letztverstorbenen als Geschädigte im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes gelten.